Sozialwirtschaft und Recht
I. Allgemeines
Mit dem neuen Lehrplan werden die Fächer Wirtschaftslehre und Rechtslehre zu dem Fach Sozialwirtschaft und Recht zusammengefasst. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler in dem Bereich Sozialwirtschaft laut Lehrplan „sowohl einzelwirtschaftliche als auch gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und beurteilen“. Die betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sind hier konsequent auf soziale Einrichtungen abgestimmt. Der Bereich Rechtslehre wird erst in der 12. Jahrgangsstufe miteinbezogen.
II. Kompetenzen
Folgende Kompetenzen werden in erster Linie in der 11.Jahrgangsstufe vermittelt:
- Ein soziales Unternehmen strategisch ausrichten
- Liquide Mittel für ein soziales Unternehmen beschaffen
- Den Erfolg eines sozialen Unternehmens analysieren