Seminar
Allgemeine Regelungen
Folgende, grundsätzliche Regelungen haben sich in den letzten Jahren bewährt, um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Seminarfachs zu ermöglichen:
- Es herrscht Anwesenheits- und Attestpflicht während sämtlicher Seminarfach-Veranstaltungen!
(> 2 nicht angemessen entschuldigte oder unentschuldigt versäumte Veranstaltungen: Themenentzug -> „Quereinsteiger-Status“, d.h. Probezeit, neues Thema, kürzere Bearbeitungszeit)
- Eine aktive Teilnahme wird erwartet und ist Teil der Bewertung!
- Das Portfolio (Dokumentationsgeheft) ist ordentlich und verpflichtend zu führen; es ist Teil der Bewertung!
- Die Regelungen des Leitfadens zur Erstellung der schriftlichen Arbeit sind zu beachten; ihre Einhaltung ist Teil der Bewertung!
(Das Portfolio und den Leitfaden erhalten Sie zu Beginn des Seminarfachs.)
- Die vorgegebenen Fristen müssen eingehalten werden; ihre Einhaltung ist benotungsrelevant!
(Sie dienen darüber hinaus zur Orientierung bzgl. des persönlichen Arbeitsfortschrittes und gewähren einen möglichst reibungsarmen Arbeitsfortgang!)
- Bei Verhinderungen, Problemen, etc. ist die betreuende Lehrkraft zeitnah und vorausschauend zu informieren; sie ist stets der erste Ansprechpartner!
- Bei allgemeinen Fragen zum Seminarfach steht darüber hinaus der Seminarfachkoordinator OStR Marks unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung:
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